Ein kompostierbarer Beutel liegt in einem Komposthaufen

EU-Norm DIN EN 13432

Komposttierbare Beutel
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Eine biologisch abbaubare Mülltüte nach der EU-Norm DIN EN 13432

EU-Norm DIN EN 13432

Die Bedeutung bei biologisch abbaubaren Mülltüten

Du möchtest unserer Umwelt Gutes tun und verwendest biologisch abbaubare Mülltüten nach der EU-Norm DIN EN 13432 für den Feststoffbehälter? Oder setzt du diese Tüten für die Lagerung deiner Bioabfälle ein?

Wir klären dich darüber auf, was diese EU-Norm eigentlich bedeutet, wo die Unterschiede liegen (trotz der DIN-Norm-Betitelung) und woran du erkennst, ob du die richtigen Abfalltüten verwendest.

Beginnen wir mit dem, was die EU-Norm umfasst bzw. welche Voraussetzungen die gekennzeichneten Produkte erfüllen müssen:

  • In Produkten, die mit der Norm gekennzeichnet sind, dürfen (lt. Verband European Bioplastics) nach 3 Monaten Kompostierung in einer industriellen Kompostierungsanlage und anschließender Siebung mit 2 mm Lochung nicht mehr als 10 % Restmaterial (bezogen auf die Originalmasse) verbleiben.
  • Die Grenzwerte für Schwermetallbelastung sind einzuhalten und alle Inhaltsstoffe müssen offengelegt werden.
  • Mindestens 90 % des organischen Materials müssen sich innerhalb von 6 Monaten (in einem wässrigen Medium) in Kohlendioxid umgewandelt haben.
  • Die Produkte dürfen keine negativen Einwirkungen auf den Kompostierungsprozess haben. Durch einen agronomischen Test wird die Auswirkung auf das Pflanzenwachstum überprüft, weiterhin wird ein Ökotoxizitätstest durchgeführt.

So weit, so gut. Letztlich bedeutet das, dass sich biologisch abbaubare Kunststoffe bei der Kompostierung durch Mikroorganismen in Biomasse, Kohlendioxid und Wasser zersetzen. Bei diesem Prozess entsteht übrigens auch Methan. Wie schnell sich so ein Müllbeutel bei normaler Kompostierung im Garten zersetzt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Temperatur, pH-Wert, Feuchtigkeit, Sauerstoffkontakt etc. ab.

Leider kennzeichnet die EU-Norm nicht eindeutig, ob für die Herstellung des abbaubaren Kunststoffs fossile Rohstoffe (also Erdöl) oder nachwachsende Rohstoffe (Stärke- und Cellulose-haltige Pflanzen wie Mais oder Miscanthus) verwendet werden. Oftmals wird beispielsweise eine Mischung aus fossilen und nachwachsenden Rohstoffen bei der Produktion eingesetzt. Zudem ist meist auch nicht ersichtlich, ob es sich bei den nachwachsenden Rohstoffen um gentechnisch veränderte Pflanzen handelt.

Woraus deine bisher verwendeten Abfalltüten letztlich wirklich hergestellt wurden, kannst du direkt beim Hersteller (Datenblatt) erfragen.

Viele der im Handel erhältlichen Bio-Tüten dürfen gar nicht in die Bio-Abfalltonne. Nur wenn die Produkte mit der EN 13432 gekennzeichnet sind, ist es erlaubt, diese tatsächlich über die Biotonne zu entsorgen. Oft ist zur besseren Erkennbarkeit ein Keimling-Symbol aufgedruckt. 

Verwirrend ist leider auch, dass die EN-Norm nicht in ganz Europa Gültigkeit hat. Bisher gilt das Kompostierbarkeitszeichen nur in Deutschland, in der Schweiz, den Niederlanden, in Großbritannien sowie Polen. Österreich hat sein eigenes Kompostierbarkeitszeichen. In Australien bezeichnet die Norm AS4736 die vollständige Kompostierbarkeit, allerdings mit kleinen Abweichungen zur EU-Norm. In den USA werden diese Produkte mit der ASTM D6400 gekennzeichnet.

Wir haben lange Recherche zu diesem Thema betrieben, um bestens informiert zu sein, worauf es ankommt. Das Ergebnis: eine optimal kompostierbare und biologisch abbaubare Tüte für unseren Kildwick Feststoffbehälter.

Die Bedeutung bei biologisch abbaubaren Mülltüten

Du möchtest unserer Umwelt Gutes tun und verwendest biologisch abbaubare Mülltüten nach der EU-Norm DIN EN 13432 für den Feststoffbehälter? Oder setzt du diese Tüten für die Lagerung deiner Bioabfälle ein?

Wir klären dich darüber auf, was diese EU-Norm eigentlich bedeutet, wo die Unterschiede liegen (trotz der DIN-Norm-Betitelung) und woran du erkennst, ob du die richtigen Abfalltüten verwendest.

Beginnen wir mit dem, was die EU-Norm umfasst bzw. welche Voraussetzungen die gekennzeichneten Produkte erfüllen müssen:

  • In Produkten, die mit der Norm gekennzeichnet sind, dürfen (lt. Verband European Bioplastics) nach 3 Monaten Kompostierung in einer industriellen Kompostierungsanlage und anschließender Siebung mit 2 mm Lochung nicht mehr als 10 % Restmaterial (bezogen auf die Originalmasse) verbleiben.
  • Die Grenzwerte für Schwermetallbelastung sind einzuhalten und alle Inhaltsstoffe müssen offengelegt werden.
  • Mindestens 90 % des organischen Materials müssen sich innerhalb von 6 Monaten (in einem wässrigen Medium) in Kohlendioxid umgewandelt haben.
  • Die Produkte dürfen keine negativen Einwirkungen auf den Kompostierungsprozess haben. Durch einen agronomischen Test wird die Auswirkung auf das Pflanzenwachstum überprüft, weiterhin wird ein Ökotoxizitätstest durchgeführt.

So weit, so gut. Letztlich bedeutet das, dass sich biologisch abbaubare Kunststoffe bei der Kompostierung durch Mikroorganismen in Biomasse, Kohlendioxid und Wasser zersetzen. Bei diesem Prozess entsteht übrigens auch Methan. Wie schnell sich so ein Müllbeutel bei normaler Kompostierung im Garten zersetzt, hängt von verschiedenen Faktoren, wie Temperatur, pH-Wert, Feuchtigkeit, Sauerstoffkontakt etc. ab.

Leider kennzeichnet die EU-Norm nicht eindeutig, ob für die Herstellung des abbaubaren Kunststoffs fossile Rohstoffe (also Erdöl) oder nachwachsende Rohstoffe (Stärke- und Cellulose-haltige Pflanzen wie Mais oder Miscanthus) verwendet werden. Oftmals wird beispielsweise eine Mischung aus fossilen und nachwachsenden Rohstoffen bei der Produktion eingesetzt. Zudem ist meist auch nicht ersichtlich, ob es sich bei den nachwachsenden Rohstoffen um gentechnisch veränderte Pflanzen handelt.

Woraus deine bisher verwendeten Abfalltüten letztlich wirklich hergestellt wurden, kannst du direkt beim Hersteller (Datenblatt) erfragen.

Viele der im Handel erhältlichen Bio-Tüten dürfen gar nicht in die Bio-Abfalltonne. Nur wenn die Produkte mit der EN 13432 gekennzeichnet sind, ist es erlaubt, diese tatsächlich über die Biotonne zu entsorgen. Oft ist zur besseren Erkennbarkeit ein Keimling-Symbol aufgedruckt. 

Verwirrend ist leider auch, dass die EN-Norm nicht in ganz Europa Gültigkeit hat. Bisher gilt das Kompostierbarkeitszeichen nur in Deutschland, in der Schweiz, den Niederlanden, in Großbritannien sowie Polen. Österreich hat sein eigenes Kompostierbarkeitszeichen. In Australien bezeichnet die Norm AS4736 die vollständige Kompostierbarkeit, allerdings mit kleinen Abweichungen zur EU-Norm. In den USA werden diese Produkte mit der ASTM D6400 gekennzeichnet.

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